AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der PULVER KIMYA INTERNATIONAL GmbH:


I. Allgemeines

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der PULVER KIMYA INTERNATIONAL GmbH
  2. Alle Lieferungen und Leistungen, einschließlich Beratungen, Vorschlägen und sonstigen Nebenleistungen, erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden AGB. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Kunden, widersprechen wir ausdrücklich und erkennen diese nicht an, sofern sie nicht schriftlich mit Pulver vereinbart werden.
  3. Mit Erteilung eines Auftrages oder Annahme einer Leistung erkennt der Kunde die Geltung dieser AGB für das den Auftrag oder die empfangene Leistung betreffende Geschäft und alle künftigen Geschäfte an.
  4. Vereinbarungen jeglicher Art bedürfen der Schriftform zur Klarstellung und als Beweis.
  5. Für die Auslegung handelsüblicher Vertragsformeln gelten die Incoterms in der jeweils aktuellen Fassung.

II. Vertragsabschluss

  1. All unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind; in diesem Fall kommt der Vertrag mit Bestellung des Käufers zustande, sofern wir nicht unverzüglich die Ablehnung des Vertragsabschlusses mitteilen.
  2. Angaben in dem zu einem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichtsangaben und Maßangaben sowie Angaben über die Verwertbarkeit der gelieferten Produkte gelten nur dann als zugesichert, wenn dies ausdrücklich schriftlich erklärt wird.

III. Versand

  1. Der Versand erfolgt ab Werk, Lager Bensheim oder von uns autorisierten Dritten, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Es gilt der Incoterm „EXW“ in der jeweils aktuellen Fassung. Versandart und Versandweg werden von uns gewählt, ohne Verantwortlichkeit für billigste Verfrachtung.
  2. Im Fall der Vereinbarung einer Lieferung „Frei Haus“ kann für die Ablieferung der Ware eine Pauschale berechnet werden. Die Höhe richtet sich nach dem jeweils aktuellen Preisblatt.
  3. Verlangt der Kunde eine besondere Zustellung, so hat er die damit verbundenen Kosten zu tragen.

IV. Lieferung

  1. Seitens Pulver angegebene Lieferfristen stellen nur den annähernden Lieferzeitraum dar, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Als Tag der Lieferung gilt der Tag, an dem die Ware das Lager verlässt; wird die Ware nicht versandt, genügt die Anzeige unserer Lieferbereitschaft.
  2. Pulver ist nach Auftragsannahme jederzeit zur Lieferung sowie zur Vornahme von Teillieferungen berechtigt, soweit diese für den Kunden nicht unzumutbar sind. Teillieferungen können sofort in Rechnung gestellt werden. Geplante Abruftermine dürfen von dem Kunden um nicht mehr als einen Monat überschritten werden.
  3. Branchenübliche Mehr- oder Minderlieferungen sind zulässig.
  4. Bei Sonderanfertigungen sind wir berechtigt, die im Vertrag vereinbarten Liefermengen um bis zu 10 % zu über- oder unterschreiten, sofern dies dem Kunden zumutbar ist. Bestellte Sonderanfertigungen müssen von dem Kunden angenommen werden; der Rücktritt ist insofern ausgeschlossen.
  5. Kommt der Kunde mit der Annahme der Ware in Verzug, sind wir berechtigt, sie nach eigener Wahl auf Kosten des Kunden zu versenden oder zu lagern. Wir haften in diesem Fall nicht für den zufälligen Untergang, den Verlust oder eine Beschädigung der Waren.
  6. Alle Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt der Selbstlieferung; bei Nichtlieferung sind wir von unserer Lieferpflicht befreit.
  7. Lieferungsstörungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, deren Ursache wir nicht zu vertreten haben – hierzu gehören auch rechtmäßiger Streik und Aussperrung bei uns oder unseren Erfüllungsgehilfen, Lieferanten oder Unterlieferanten, behördliche Anordnungen, usw. – haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. In diesem Fall sind wir für die Dauer der Störung und ihrer Auswirkung von unserer Leistungspflicht befreit. Wir sind berechtigt, vom Vertrag hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise zurückzutreten, bei Verzug jedoch nur, wenn die Leistungserbringung unzumutbar ist. Der Kunde ist hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils unter vorheriger Nachfristsetzung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Liefer- und Leistungsstörung länger als 2 Monate andauert und die Lieferung des Kaufgegenstandes deshalb für ihn nicht mehr von Interesse ist. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, stehen dem Kunden nicht zu.
  8. Bei Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferfrist oder eines Liefertermins aus anderen als den in Ziffer 7 genannten Gründen, ist der Kunde berechtigt, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird durch uns die Lieferung bis zum Ablauf der Nachfrist nicht erbracht, so hat der Kunde das Recht, hinsichtlich der rückständigen Lieferung von der Vereinbarung zurückzutreten.
  9. Auf Wunsch des Kunden kann für die Lieferung eine Transportversicherung abgeschlossen werden. Die dafür anfallenden Kosten trägt der Kunde.
  10. Bei Lieferungen von Waren im Gesamtwert bis zum 50,00 € sind wir berechtigt, eine Kostenpauschale für die Lieferung in Rechnung zu stellen.

V. Preise, Zahlung

  1. Unsere Preise verstehen sich, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ab Lager netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Für die Berechnung sind die von uns ermittelten Gewichte, Stückzahlen und Mengen maßgebend, wenn der Kunde nicht unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen nach Empfang widerspricht.
  3. Alle im Zusammenhang mit dem Vertrag im Lande des Kunden entstehenden Kosten einschließlich Gebühren und Steuern, auch wenn sie bei Abschluss des Vertrags nicht bekannt waren, gehen zu Lasten des Kunden.
  4. Sonderanfertigungen werden Aufschlägen zu unseren Listenpreisen berechnet (Sonderanfertigungszuschlag).
  5. Bei Barverkäufen ist der Kaufpreis beim Empfang der Ware sofort ohne Abzug fällig.
  6. Der Kaufpreis ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, ohne jeden Abzug frei unseren Bankverbindungen beim Empfang der Ware sofort ohne Abzug fällig.
  7. Andere Zahlungsziele bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Ein Skontoabzug auf neue Rechnungen ist unzulässig, soweit ältere, fällige Rechnungen noch unbeglichen sind.
  8. Zahlungen, auch aufgrund von Schecks, gelten erst nach endgültiger Gutschrift des jeweiligen Betrages auf unserem Konto als geleistet. Schecks berechtigen nicht zum Skontoabzug. Bank-, Diskont- und Einziehungsspesen sind von dem Kunden zu tragen.
  9. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Zeitpunkt des Zahlungseingangs bei uns an. Die Zahlungen sind für uns kosten- und spesenfrei zu leisten.
  10. Kommt der Kunde in Verzug, so werden unsere sämtlichen Ansprüche aus den Geschäftsverbindungen mit dem Kunden sofort fällig. Das gleiche gilt, wenn ein Scheck nicht eingelöst wird oder wenn die Zahlungsunfähigkeit des Kunden droht. Für noch ausstehende Lieferungen können wir nach unserer Wahl Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung verlangen.
  11. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Baissatz p. a. zu fordern. Die Geltendmachung weitergehender Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
  12. Der Kunde ist zur Aufrechnung und zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten nur insoweit befugt, als die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt ist.

VI. Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren vor, bis der Kund sämtliche Forderungen aus der gegenseitigen Geschäftsverbindung mit uns einschließlich eines etwaigen Kontokorrentsaldos beglichen hat.
  2. Der Kunde ist zur Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung unserer Waren im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs berechtigt.
    a) Geht unser Eigentum durch Verarbeitung unter, wird vereinbart, dass der Kunde uns einen Miteigentumsanteil einräumt, das dem Verhältnis der Höhe des Rechnungswertes zum Wert des neuen Produktes entspricht, und uns diesen Eigentumsanteil schon jetzt überträgt. Die zum Erwerb des Miteigentums erforderliche Übergabe wird durch die Vereinbarung, dass der Kunde die Sache wie ein Entleiher für uns verwahrt, oder, soweit der Kunde die Sache nicht besitzt, durch die bereits hiermit vereinbarte Abtretung des Herausgabeanspruches gegen den Besitzer an uns, ersetzt.
    b) Soweit unsere Ware entgeltlich mit der Hauptsache eines Dritten verbunden oder vermischt wird, wird vereinbart, dass der Kunde bereits jetzt seine Vergütungsansprüche gegen den Dritten bis zur Höhe des Rechnungswertes der gelieferten Ware zur Sicherung bei uns abtritt.
  3. Der Kunde ist berechtigt, über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen.
  4. Forderungen samt Neben- und Sicherungsrechten aus dem Verkauf von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Kunde schon jetzt im Umfang unseres Eigentumsanteils an den verkauften Waren zur Sicherung an uns ab. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen berechtigt.
  5. Die Rechte des Kunden aus Ziffer 2 – 4 stehen ihm nur zu, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung zu uns nachkommt. Zu anderen Verfügungen über die in unserem Vorbehaltseigentum oder –miteigentum stehenden Gegenstände oder über die an uns abgetretenen Forderungen ist der Kunde nicht berechtigt. Die Befugnisse erlöschen automatisch, sobald der Kunde die Zahlungen einstellt.
  6. Zu Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware und Forderungsabtretung oder –verpfändung ist der Kunde nicht befugt. Rechtsbeeinträchtigungen an den uns ganz oder teilweise gehörenden Gegenstände durch Dritte hat der Kunde uns unverzüglich mitzuteilen. Ist die Verwirklichung unserer Ansprüche gefährdet, so hat der Kunde auf unser Verlangen die Abtretung seinen Abnehmern mitzuteilen und uns alle erforderlichen Auskünfte und Unterlagen über den Bestand der in unserem Eigentum stehenden Waren und über die an uns abgetretenen Forderungen zu geben.
  7. Verliert unser Eigentumsvorbehalt im Ausland seine Gültigkeit, ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich eine Sicherheit für unsere Forderungen zu gewähren, die nach dem jeweils geltenden Recht wirksam ist und dem Eigentumsvorbehalt nach deutschem Recht möglichst nahe kommt.
  8. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so werden wir auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherungen nach unserer Wahl freigeben. Für die Bewertung der Sicherheit ist deren realisierbarer Wert (Sicherungswert) maßgebend.
  9. Der Kunde ist verpflichtet, die Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu verwahren, auf eigene Kosten instand zu halten und zu versichern. Der Kunde tritt seine Ansprüche aus dieser Versicherung schon jetzt sicherungshalber an uns ab.
    VII. Warenrücknahme
  10. Für eine Warenrücknahme sind folgende Bedingungen zu erfüllen:
    a) Der Kunde weist durch Vorlage einer Rechnung oder eines Lieferscheines nach, dass die Ware von uns geliefert wurde.
    b) Die Ware muss in einem einwandfreien, wiederverkaufsfähigen Zustand zurückgegeben werden.
  11. Für die Bearbeitung der Rücknahme können wir als Bearbeitungsgebühr einen Abzug von 15 % des Nettokaufpreises, mindestens jedoch 10,00 € je Rückgabe vom Gutschriftbetrag einbehalten. Nachweislich höhere Kosten werden dem Kunden berechnet. Die Rückzahlung des Kaufpreises ist ausgeschlossen. Die Verrechnung erfolgt per Gutschrift.
  12. Sonderbeschaffungen und –anfertigungen sowie die Waren mit einem Nettowert unter 25,00 € sind von einer Rücknahme ausgeschlossen, es sei denn , es liegt bei Sonderbeschaffungen oder –anfertigungen eine durch uns verursachte Fehlbeschaffung bzw. Fehlanfertigung zugrunde.

VIII. Mängelansprüche

  1. Die gelieferte Ware ist bei Eingang unverzüglich zu überprüfen. Fehlmengen und / oder andere offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Ankunft der Ware unter genauer Angabe des Mangelgrundes schriftlich zu rügen. Später entdeckte Mängel sind ebenfalls innerhalb einer Frist von 7 Kalendertagen, gerechnet ab Entdeckung, schriftlich uns gegenüber zu rügen.
  2. Bei nicht rechtzeitiger Rüge sind Mängelansprüche ausgeschlossen.
  3. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, soweit § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) oder § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch) längere Fristen vorschreibt.
  4. Der Mängelanspruch geht nach unserer Wahl auf kostenlose Nachbesserung oder auf Ersatz der beanstandeten Waren (Ersatzlieferung). Für den Fall, dass die vorstehende Nacherfüllung fehlschlägt, unterbleibt oder aus von uns zu vertretenden Gründen verzögert wird, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Preis für die Ware zu mindern. Der Anspruch auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
  5. Haben wir die mangelhafte Ware von einem Zulieferanten bezogen, so treten wir unsere Mängelansprüche schon jetzt an den Kunden ab; wir haften nur subsidiär. Der Kunde ist verpflichtet, zunächst den Zulieferanten gerichtlich in Anspruch zu nehmen.
  6. Alle in unseren Druckschriften enthaltenen Angaben zu unseren Produkten stellen keine Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Die Beschaffenheit, Eignung, Qualifikation und Funktion sowie der Verwendungszweck unserer Waren bestimmt sich ausschließlich nach den den jeweiligen Verkaufsverträgen zugrunde liegenden Produktbeschreibungen. In jedem Fall sind branchenübliche Abweichungen zulässig, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Wegen der Vielzahl von Untergründen und Objektbedingungen wird der Kunde / Anwender nicht von seiner Verpflichtung entbunden, unsere Werkstoffe in eigener Verantwortung auf die Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck unter den jeweiligen Objektbedingungen fachgerecht zu prüfen und dem jeweiligen Stand der Technik entsprechnend zu verarbeiten.

IX. Sonstige Haftung

  1. Die Haftung für sonstige vertragliche und außervertragliche Schäden bei leichter Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen; es sei denn, es handelt sich um Schäden, die auf einer Verletzung wesentlicher Rechtsgüter, wie Leben und Gesundheit oder der Verletzung von Kardinalpflichten des Vertrages beruhen oder um versicherbare Schäden, deren Versicherung uns zumutbar ist.
  2. Die Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
  3. Unsere Haftung aus allen Rechtsgründen, vertraglich oder außervertraglich, beschränkt sich summenmäßig auf das Doppelte des Kaufpreises.
  4. Die Haftungsausschlüsse und –begrenzungen gelten nicht bei Vorsatz, bei Garantien und in Fällen zwingender Haftung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch und Produkthaftungsgesetz.
  5. Für Rechts- oder Vermögensnachteile, die der Kunde aufgrund ausländischer Patente oder ausländischer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes beim Weiterverkauf oder bei der Verwendung unserer Waren erleidet, haften wir nicht.
  6. Bei Waren und Materialien, die von uns lediglich vertrieben werden, haften wir nur subsidiär. Wir treten insoweit alle Ansprüche, die wir gegen den jeweiligen Hersteller und / oder Vorlieferanten haben, an den Kunden ab.

X. Anwendungstechnische Beratung

Anwendungstechnische Empfehlungen in Wort und Schrift sind unverbindlich und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis und keine Nebenverpflichtung aus dem Kaufvertrag. Sie entbinden den Kunden nicht davon, von uns gelieferte Waren auf ihre Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck in eigener Verantwortung selbst zu prüfen.

XI. Garantien

  1. Die Übernahme von Garantien durch uns bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Erklärung.
  2. Soweit ein Hersteller eine Garantie für die Beschaffenheit für von uns gelieferte Ware oder dafür, dass die Ware für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält, übernimmt, stehen dem Kunden unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie zu den in der Garantieerklärung und der einschlägigen Werbung angegebenen Bedingungen ausschließlich gegenüber dem Hersteller zu.

XII. Haftung des Kunden

  1. Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der Waren erfolgen außerhalb unserer Kontrollmöglichkeiten und liegen daher ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, uns von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen, wenn er bei der Verwendung oder Verkauf unserer Waren deren Patente verletzt.

XIII. Datenschutz

Wir erheben und verarbeiten Ihre Daten zur Durchführung des Vertrages, zur Pflege der laufenden Kundenbeziehung und um Ihnen Informationen über unsere aktuellen Angebote und Preise zuzusenden. Zur Prüfung Ihrer Bonität bedienen wir uns der Informationen von Aufkunfteien, setzen aber auch interne, wissenschaftlich anerkannte mathematisch-statistische Verfahren (Scoring), ein. Eine Einmeldung an Auskunfteien, gemäß § 28 a BDSG behalten wir uns vor.

XIV. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

  1. Erfüllungsort ist der jeweilige Standort des Kunden. Gerichtsstand ist Dortmund. Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte wird vereinbart. Wir sind jedoch berechtigt, unsere Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen. Dies gilt auch für Streitigkeiten im Urkunden-, Wechsel- oder Scheckprozess.
  2. Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. Die Anwendbarkeit des „UN Kaufrechts“ vom 11. April 1980 ist auschlossen.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB unwirksam sein oder wirksam werden, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: August 2012-09-03
PULVER KIMYA INTERNATIONAL GmbH